
Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein anerkannter Pflegegrad, ein genehmigter Antrag vor Baubeginn und eine Umbaumaßnahme, die die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit erhält. Sind sie erfüllt, zahlt die Pflegekasse beim Badumbau bis zu 4.180 Euro pro Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026) – bei jedem Pflegegrad in gleicher Höhe. Ein ärztliches Attest ist für den Antrag nicht erforderlich.
Es genügt mindestens Pflegegrad 1 – also die niedrigste Einstufung. Der Anspruch auf den vollen Zuschuss besteht sofort mit der Anerkennung, ohne Wartezeit. Anspruchsberechtigte sind alle pflegebedürftigen Personen mit Grad 1 bis 5.
Reichen Sie den Antrag ein, bevor der Umbau beginnt – ein formloses Schreiben plus Kostenvoranschlag genügt. Manche Kassen bitten zusätzlich um Fotos oder Skizzen der aktuellen Wohnsituation. Die Anleitung mit Muster finden Sie unter Antrag Pflegekasse; bei Mietwohnungen kommt die schriftliche Zustimmung des Vermieters hinzu.
Die baulichen Veränderungen müssen die Pflege zu Hause erleichtern, Barrieren abbauen oder die selbstständige Lebensführung ermöglichen. Bei einem gut geplanten Badumbau – etwa dem Tausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche – ist dieser Bezug offensichtlich. Details auf unserer Seite Badewanne zur Dusche umbauen.
Wichtig zu wissen: Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten gehört nicht zu den Voraussetzungen. Es kann aber sinnvoll sein, wenn die Pflegekasse ablehnt – dann stärkt es den Widerspruch.
Der häufigste Irrtum zuerst: Die Höhe hängt nicht von der Einstufung ab. Der Zuschuss beträgt bei allen Graden bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme – die Pflegekasse fördert den niedrigsten Grad genauso wie den höchsten.
Badumbau beim niedrigsten Grad: Gerade hier lohnt sich der frühzeitige Umbau. Wer bereits ab Pflegegrad 1 den Zuschuss für den barrierefreien Badumbau nutzt, beugt Stürzen vor – und verhindert oft, dass sich die Pflegesituation verschlechtert.
Zuschuss für den Badumbau bei Pflegestufe 2: Die frühere Pflegestufe 2 entspricht heute in der Regel Grad 3 oder 4. Der Anspruch besteht unverändert – wer nach „Zuschuss Badumbau Pflegestufe 2" sucht, bekommt denselben Höchstbetrag wie alle anderen.
Zuschuss bei Pflegestufe 3: Die alte Stufe 3 wurde in Grad 4 oder 5 überführt, am Betrag ändert das nichts. Bei hohem Pflegebedarf prüfen wir beim Aufmaß zusätzlich, ob weitere Umbaumaßnahmen wie Haltegriffe oder rutschfeste Böden sinnvoll sind – sie fallen unter denselben Zuschuss zur Wohnraumanpassung.
Mehrere Anspruchsberechtigte: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe, hat jede pflegebedürftige Person einen eigenen Anspruch – der maximale Zuschuss kann bis zu vier Mal gewährt werden, insgesamt also 16.720 Euro (4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person).
Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, seit der Pflegereform 2017 gelten fünf Pflegegrade. Die Umstellung erfolgte automatisch – niemand musste neu beantragen. So wurden die Stufen übergeleitet:
| Alte Pflegestufe | Heutiger Pflegegrad |
|---|---|
| Pflegestufe 0 (mit Demenz) | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 (mit Demenz: 3) |
| Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 (mit Demenz: 4) |
| Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 (mit Demenz: 5) |
Ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse beim Badumbau – aber der Weg dorthin ist kürzer als gedacht:
Bis zur Anerkennung können Sie den Umbau vorbereiten – Aufmaß und Kostenvoranschlag dürfen erstellt werden, nur der Baubeginn muss auf die Bewilligung warten. Und wer keine Einstufung erhält: Neben der Pflegekasse fördert auch die KfW – über das Programm „Altersgerecht Umbauen" (455-B).

„Ich brauche ein ärztliches Attest." Nein – für den Antrag genügen die Einstufung und der Kostenvoranschlag. Ein Attest wird erst im Widerspruchsfall hilfreich.
„Beim niedrigsten Grad gibt es weniger Geld." Nein – der Höchstbetrag ist bei allen Graden gleich. So sichern Sie sich den Zuschuss in voller Höhe, egal wie die Einstufung ausfällt.
„Ich muss nach der Einstufung warten." Nein – der Anspruch besteht ab dem Tag der Anerkennung, ohne Wartefrist.
„Als Mieter bekomme ich nichts." Doch – Mieter erhalten dieselbe Unterstützung von der Pflegekasse, brauchen nur zusätzlich die Zustimmung des Vermieters.
Kurz beantwortet – für alles Weitere:
info@ossu-dienstleistungen.deDann lohnt der Widerspruch: innerhalb eines Monats, schriftlich, mit konkreter Begründung. Die Anleitung mit Musterschreiben finden Sie unter Pflegekasse abgelehnt.

Ob Ihre Einstufung, Ihre Wohnsituation und die geplante Maßnahme die Voraussetzungen erfüllen, klären wir bei einem kostenlosen Aufmaß-Termin – inklusive pflegekassenkonformem Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden. Rufen Sie an unter 0163 – 344 38 79 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir sind in ganz NRW für Sie unterwegs.