Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: So beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtern – vom Badumbau bis zur Türverbreiterung. Die Pflegeversicherung bezuschusst sie mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag ist formlos: Ein kurzes Schreiben mit Kostenvoranschlag genügt – wichtig ist nur, dass er vor Baubeginn gestellt und bewilligt wird. Hier finden Sie den Ablauf Schritt für Schritt, ein Musterschreiben und die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Antrag Pflegekasse Badumbau

Was bedeutet Wohnumfeldverbesserung?

Der Begriff stammt direkt aus dem Gesetz: Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Zuschüsse gewähren, wenn Umbauten notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Gemeint sind feste Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld – im Unterschied zu Pflegehilfsmitteln wie Duschhockern, die die Krankenkasse auf Rezept stellt.

Anspruchsberechtigt sind alle pflegebedürftigen Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), unabhängig davon, ob sie zur Miete oder im Eigentum wohnen. Die Voraussetzungen im Detail haben wir separat zusammengefasst.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Beispiele

Die häufigsten geförderten Umbauten – im Bad und darüber hinaus:

  • Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche – der Klassiker, bei uns in einem Arbeitstag und ohne Eingriffe in die Bausubstanz
  • Rutschfeste Bodenbeläge und fest montierte Haltegriffe im barrierefreien Bad
  • Türverbreiterungen und Schwellenabbau für Rollator und Rollstuhl
  • Rampen und der Einbau fester Treppenlifte für den stufenlosen Zugang zur Wohnung
  • Ein- und Umbau von Mobiliar – etwa absenkbare Küchenschränke oder höhenangepasste Arbeitsflächen
  • Umzugskosten, wenn ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung die Pflege erleichtert

Nicht gefördert werden reine Komfort- oder Schönheitsreparaturen, Umbauten ohne Pflegebezug, Anpassungen in Pflegeheimen sowie alles, was vor der Bewilligung begonnen wurde.

Pflegeleistungen Umbau

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 4.180 Euro pro Gesamtmaßnahme und pflegebedürftiger Person (Stand 2026). Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt oder einer Wohngruppe, kann der Zuschuss bis zu vier Mal gewährt werden – insgesamt also bis zu 16.720 Euro. Der Betrag ist nicht rückzahlbar und bei jeder Einstufung gleich hoch. Mehrere Einzelumbauten, die zeitgleich nötig sind, gelten dabei als eine Umbaumaßnahme und teilen sich den Höchstbetrag.

Wie sich der Zuschuss konkret mit unserem Duschumbau Standard verrechnet – in den meisten Fällen auf 0 Euro Eigenanteil –, zeigen wir auf der Startseite.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

Die Beantragung ist bewusst niedrigschwellig – so gehen Sie vor:

Kostenvoranschlag einholen:

Wir erstellen ihn nach dem kostenlosen Aufmaß innerhalb von 48 Stunden, pflegekassenkonform formuliert.

Unterlagen zusammenstellen:

Formloses Anschreiben (Muster unten), Kostenvoranschlag, bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters; manche Kassen bitten um Fotos oder Skizzen der aktuellen Wohnsituation.

Antrag einreichen:

Per Post an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – am besten per Einschreiben. Auf Wunsch übernehmen wir das komplett mit Vollmacht.

Entscheidung abwarten:

Grundsätzlich muss innerhalb von drei Wochen entschieden werden; wird ein Gutachten eingeholt, innerhalb von fünf Wochen. Verstreicht die Frist ohne Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt.

Erst nach der Bewilligung umbauen:

Der Baubeginn vor der Genehmigung kostet den gesamten Anspruch.

Muster: Antrag auf den Zuschuss

Betreff: Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für mich / meinen Angehörigen [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Pflegegrad] einen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Geplant ist der Umbau der vorhandenen Badewanne zu einer bodengleichen Dusche in der Wohnung [Adresse]. Die Umbaumaßnahme ist erforderlich, weil [konkrete Situation: z. B. „das Einsteigen in die Badewanne ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist"]. Sie wird die häusliche Pflege erheblich erleichtern und die selbstständige Körperpflege wieder ermöglichen.

Den Kostenvoranschlag des Fachbetriebs [und die Zustimmung des Vermieters] füge ich bei. Ich bitte um schriftliche Bewilligung vor Baubeginn.

Mit freundlichen Grüßen, [Name, Datum, Unterschrift]

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Grundsätzlich einmal pro Gesamtmaßnahme. Ein neuer Antrag ist aber möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert – etwa nach einer Höherstufung mit neuem Umbaubedarf – oder wenn ein völlig neuer, bisher nicht durchgeführter Umbau nötig wird. Dann steht der volle Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erneut zur Verfügung. Ein Beispiel: Wer vor Jahren Haltegriffe gefördert bekam und heute eine bodengleiche Dusche braucht, kann dafür einen weiteren Antrag stellen.

Nach der Bewilligung: Umsetzung und Auszahlung

Liegt der Bewilligungsbescheid vor, vereinbaren wir den Montagetermin – der Duschumbau selbst dauert einen Arbeitstag. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit unserer Vorher/Nachher-Fotodokumentation ein, oder wir erledigen das für Sie. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen direkt auf Ihr Konto.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Dann lohnt fast immer der Widerspruch – die Anleitung mit Musterschreiben haben wir für Sie vorbereitet.

wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antragsservice inklusive: OSSU übernimmt den Papierkram

Wir sind auf geförderte Badumbauten in NRW spezialisiert und kennen die Anforderungen der Pflegekassen aus hunderten Anträgen: der Kostenvoranschlag in der erwarteten Form, die vollständigen Unterlagen, die lückenlose Dokumentation. Mit einer einfachen Vollmacht übernehmen wir die gesamte Kommunikation – von der Beantragung bis zur Auszahlung. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos.

Häufige Fragen zum Antrag

Kurz beantwortet – für alles Weitere:

info@ossu-dienstleistungen.de

Feste Umbauten mit Pflegebezug: bodengleiche Dusche, Wannenumbau, Haltegriffe, rutschfeste Böden, Türverbreiterungen, Schwellenabbau, Rampen, feste Treppenlifte, der Ein- und Umbau von Mobiliar – und in bestimmten Fällen sogar Umzugskosten.

Bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Ein formloses Schreiben mit Kostenvoranschlag genügt; ein spezielles Formular ist nicht vorgeschrieben, viele Kassen bieten aber eines an.

Grundsätzlich drei Wochen ab vollständigem Antrag, mit Gutachten fünf Wochen. Wird die Frist ohne Bescheid überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nein. Für die Beantragung genügen der anerkannte Pflegegrad und der Kostenvoranschlag. Ein Attest wird erst hilfreich, wenn Sie gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen.

Ja, in gleicher Höhe. Zusätzlich nötig ist nur die schriftliche Zustimmung des Vermieters vor der Antragstellung – Anleitung und Musterschreiben hier.

Nein. Kosten für Umbauten, die vor der Bewilligung begonnen oder abgeschlossen wurden, werden nicht erstattet. Immer erst den Bescheid abwarten.
Umbau Badewanne Pflegeversicherung

Kostenvoranschlag in 48 Stunden – der erste Schritt zum Antrag

Der Antrag beginnt mit dem Kostenvoranschlag – und den bekommen Sie bei uns nach einem kostenlosen Aufmaß-Termin innerhalb von 48 Stunden, pflegekassenkonform und als Festpreis. Rufen Sie an unter 0163 – 344 38 79 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir kommen zu Ihnen – in ganz NRW.