Auch als Mieter haben Sie vollen Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person für den barrierefreien Badumbau, ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI). Es gibt nur eine zusätzliche Voraussetzung gegenüber Eigentümern: Die schriftliche Zustimmung zu baulichen Veränderungen muss vor der Antragstellung vorliegen. Die gute Nachricht: Seit 2020 gibt Ihnen § 554 BGB sogar einen gesetzlichen Anspruch auf diese Erlaubnis.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechte von Mietern beim barrierefreien Umbau und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Mietrecht, den Mieterverein oder die Verbraucherzentrale. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026.
Mieter können die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf dienen – so steht es seit der Mietrechtsreform 2020 in § 554 BGB. Abgelehnt werden darf nur, wenn der Umbau der Wohnung dem Eigentümer auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Das ist bei einem fachgerecht ausgeführten Duschumbau die absolute Ausnahme.
Verlangt werden darf eine angemessene Sicherheit für einen möglichen Rückbau beim Auszug – eine Art zusätzliche Kaution. Nicht zulässig ist, die Anpassung grundlos zu verweigern oder an überzogene Bedingungen zu knüpfen. In der Praxis läuft es zwischen Mieter und Vermieter meist unkompliziert: Eine moderne Dusche wertet die Wohnung auf und verbessert die Nutzung der Wohnung für alle künftigen Bewohner.
Schriftlich, mit unserem Musterschreiben (siehe unten). Angebot und Systembeschreibung legen Sie bei – das beantwortet die meisten Fragen vorab.
Formloses Schreiben plus Kostenvoranschlag plus Zustimmungserklärung. Auf Wunsch übernehmen wir das komplett – die Anleitung finden Sie unter Antrag Pflegekasse.
In der Regel zwei bis vier Wochen. Erst nach dem Bewilligungsbescheid werden die Umbaumaßnahmen ausgeführt.
Wir bauen um, dokumentieren alles per Foto und liefern die Abrechnung für die Auszahlung.
Betreff: Bitte um Zustimmung zum barrierefreien Badumbau in [Adresse, Wohnung]
Sehr geehrte/r [Name],
für mich / meinen Angehörigen [Name] wurde der Pflegegrad [X] anerkannt. Um die selbstständige Nutzung des Badezimmers weiterhin zu ermöglichen, möchte ich die vorhandene Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen lassen. Nach § 554 BGB bitte ich Sie hiermit um Ihre schriftliche Zustimmung zu dieser baulichen Veränderung.
Die Maßnahme wird von einem spezialisierten Fachbetrieb (OSSU Dienstleistungen, Wipperfürth) ausgeführt – ohne Eingriffe in die Bausubstanz, mit fachgerechter Abdichtung und vollständiger Dokumentation. Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen des Zuschusses nach § 40 SGB XI; Ihnen entstehen keine Kosten. Das Angebot und eine Systembeschreibung lege ich bei.
Gern beantworte ich Rückfragen – auch der Fachbetrieb steht Ihnen dafür zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name, Datum, Unterschrift]
Die Umbaukosten trägt der Mieter – und in den meisten Fällen übernimmt sie die Pflegekasse komplett: Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Wanne zur Dusche liegen bei OSSU bei 4.180 Euro als Festpreis und damit exakt in Höhe des maximalen Zuschusses. Ihr Eigenanteil: in der Regel 0 Euro.
Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, hat jede Person einen eigenen Anspruch – der Zuschuss kann bis zu viermal fließen, insgesamt also bis zu 16.720 Euro. Und ohne Pflegegrad? Dann kommt die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen" (455-B) in Frage. Ob Sie die Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss erfüllen, prüfen wir kostenlos.
Nein – es besteht keine Pflicht, selbst umzubauen oder die Kosten zu tragen. Die Pflicht des Eigentümers beschränkt sich darauf, Ihren barrierefreien Umbau zu erlauben, wenn kein triftiger Grund dagegen spricht. Sie beauftragen den Fachbetrieb, die Pflegekasse zahlt – die Miete bleibt dabei unverändert, denn eine selbst veranlasste Anpassung ist keine Modernisierung, auf die sich eine Mieterhöhung stützen ließe. Wie hoch der Zuschuss ist und welche barrierefreien Maßnahmen gefördert werden, lesen Sie auf unserer Übersichtsseite zum Badumbau mit der Pflegekasse.
Der häufigste Wunsch in Mietwohnungen ist der Tausch: Dusche oder Badewanne? Fast immer fällt die Wahl auf die Dusche – und genau hier ist unser Systemumbau die eigentümerfreundlichste Lösung, die es gibt: Die vorhandenen Fliesen bleiben an der Wand, das Duschsystem wird an der Stelle der alten Wanne eingebaut, die Bausubstanz bleibt unangetastet – und der Einbau dauert einen einzigen Arbeitstag. Diese Argumente räumen jede Barriere im Genehmigungsgespräch aus.
Alle Details zu Ablauf, Kosten und Technik finden Sie auf unserer Seite Badewanne zur Dusche umbauen.
Bleiben Sie sachlich und fragen Sie nach den Gründen – oft stecken Sorgen um Feuchtigkeitsschäden oder den Rückbau dahinter, die sich ausräumen lassen. Drei Schritte haben sich bewährt: Erstens die Systembeschreibung des Fachbetriebs nachreichen (fachgerechte Abdichtung, keine Substanzeingriffe). Zweitens eine Rückbau-Vereinbarung oder zusätzliche Sicherheit anbieten – darauf besteht nach § 554 BGB ohnehin ein Anspruch. Drittens auf den gesetzlichen Erlaubnisanspruch verweisen: Maßnahmen, die die Pflege erleichtern und das Wohnen in den eigenen vier Wänden sichern, lassen sich notfalls rechtlich durchsetzen; Unterstützung bieten Mieterverein und Pflegestützpunkt.
Die wichtigsten Antworten für Mieter – Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie an
info@ossu-dienstleistungen.de
Sie wohnen zur Miete und möchten Ihr Bad sicher machen? Wir liefern Ihnen alles für Eigentümer und Pflegekasse aus einer Hand: Aufmaß, Angebot, Systembeschreibung, Musterschreiben und auf Wunsch den kompletten Antrag. Rufen Sie an unter 0163 – 344 38 79 oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.