Duschumbau Pflegekasse

Ihre Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro – Wir bauen Ihr Bad barrierefrei um

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Pflegsituation Dusche mit Pflegeperson

Sie oder ein Angehöriger hat einen anerkannten Pflegegrad? Dann haben Sie Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers – direkt über Ihre Pflegekasse. OSSU Dienstleistungen aus Wipperfürth realisiert Ihren Duschumbau professionell, termingerecht und mit vollständiger Unterstützung bei der Antragstellung.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und den Ablauf des Duschumbaus mit Pflegekassen-Zuschuss.

Förderung

Bis zu 4.180 EUR Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI – ab Pflegegrad 1

Einzugsgebiet

Wipperfürth und gesamtes NRW – Aktionsradius bis 150 km

Antragservice

Wir übernehmen auf Wunsch den kompletten Antrag bei Ihrer Pflegekasse

Die schnelle Lösung für ein barrierefreies Badezimmer

Wir bieten Ihnen praktische Lösungen, um Ihr Badezimmer schnell und unkompliziert barrierearm umzubauen. Dabei passen wir jede Lösung individuell an Ihre räumlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse an.

  • Badewanne zur Dusche

  • Einbau einer Badewannentür

  • Individuelle Badlösungen

Pflegekasse Badumbau Ergebnis

In 5 Schritten zur neuen barrierefreien Dusche

Termin vereinbaren

Kostenlosen Aufmass-Termin vereinbaren – wir kommen zu Ihnen

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag erhalten – als Grundlage für den Pflegekassen-Antrag

Antrag Pflegekasse stellen

Antrag stellen – wir unterstützen Sie oder übernehmen es vollständig

Genehmigung Pflegekasse

Genehmigung abwarten – in der Regel 2 bis 4 Wochen

Wir bauen Ihr Bad um

Montage und Dokumentation – alles aus einer Hand

wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Umbau Dusche

Unterstützung der Pflegekasse beim Badumbau – Was genau wird gefördert?

Der Begriff ‘Pflegekasse Badumbau’ bezeichnet den staatlich geförderten Umbau des Badezimmers für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Rechtsgrundlage ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI), der sogenannte Paragraph für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese Förderung ist eine der am wenigsten bekannten, aber attraktivsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Konkret können folgende Maßnahmen im Badezimmer bezuschusst werden:

  • der Einbau einer bodengleichen, ebenerdigen Dusche,
  • der Umbau oder Austausch der Badewanne bzw. Wanne durch eine bodengleiche Dusche zur Reduzierung von Sturzrisiken,
  • die Montage rutschfester und ebener Bodenbeläge für mehr Sicherheit,
  • die feste Installation von Haltegriffen und Stützstangen
  • sowie bei Bedarf die Verbreiterung oder Anpassung von Türen für Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit.

Durch diese Maßnahmen werden Barrieren und Hürden im Badezimmer und Wohnumfeld abgebaut, um die Barrierefreiheit zu erhöhen und die technische sowie bauliche Ausstattung zu verbessern.

Wohnraumanpassung und die Verbesserung des Wohnumfelds sind zentrale Aspekte, um das Wohnen und die häusliche Pflege für pflegebedürftige Menschen komfortabler und sicherer zu gestalten. Die Maßnahmen richten sich an Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegebedürftigkeit, wobei auch Angehörige im Rahmen der Antragstellung und Pflegeleistungen unterstützt werden.

Das Ziel dieser Umbaumaßnahmen ist es, die Selbstständigkeit, Mobilität und Lebensqualität der Betroffenen zu fördern, die Körperpflege zu erleichtern und ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist eine Leistung der Pflegekasse, für die bestimmte Voraussetzungen und Regelungen gelten. Der Antragsprozess erfolgt Schritt für Schritt – von der Antragstellung über die Prüfung der Voraussetzungen bis zur Umsetzung und Auszahlung. Dabei werden die Kosten bzw. Umbaukosten transparent gemacht, sodass alle formalen und finanziellen Aspekte abgedeckt sind.

Wichtig zu verstehen: Die Pflegekasse zahlt keinen pauschalen Geldbetrag, der frei eingesetzt werden kann. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die konkrete, antragsbegründete Maßnahme. Er wird nach abgeschlossenem Umbau auf Basis von Rechnung und Fotodokumentation ausgezahlt.

Pflegekasse Zuschuss Badumbau –
So hoch ist die Förderung

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Duschumbau, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Dieser Betrag ist pro Person individuell – nicht pro Haushalt. Wenn in einem gemeinsamen Haushalt mehrere Personen mit Pflegegrad leben, erhält jede Person ihren eigenen Anspruch. Bei vier Pflegebedürftigen wäre somit ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro möglich.

Unser Kernprodukt, der Duschumbau Standard, ist mit einem Preis von 4.180 Euro bewusst so kalkuliert, dass er innerhalb der Fördergrenze liegt. Die Höhe des Zuschusses ist für die Planung und Beantragung besonders wichtig, da sie bestimmt, ob und in welchem Umfang der Badumbau für Sie kostenfrei bleibt. In der Praxis bedeutet das: Für die meisten unserer Kunden ist der Badumbau vollständig kostenlos – der Eigenanteil beträgt null Euro.

Pflegekasse Zuschuss Badumbau = bis zu 4.180 Euro

Unser Duschumbau Angebot = 4.180 Euro 

Ihr Eigenanteil in den meisten Fällen = 0 EUR 

Wichtig: Wir müssen immer erst eine vor Ort Begehung machen, um Ihnen ein genaues Angebot zu erstellen. In manchen Fällen kann es zu einem kleinen Eigenanteil kommen. 

Boden und Duschabtrennung - Lebensführung ohne Barrieren

Badumbau Pflegestufe 1 – auch der niedrigste Pflegegrad berechtigt zur Förderung

Viele Menschen gehen davon aus, dass nur bei hohem Pflegebedarf ein Anspruch auf Badumbau-Förderung besteht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bereits ab Pflegestufe 1 – dem heutigen Begriff 'Pflegegrad 1' – besteht voller Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro.

Der Begriff 'Pflegestufe' stammt aus dem alten System vor der Pflegereform 2017. Seitdem wurde das Stufensystem durch das Pflegegradmodell (Pflegegrad 1 bis 5) ersetzt.

Wer also erst kürzlich einen Pflegegrad erhalten hat – egal ob Grad 1, 2, 3, 4 oder 5 – hat unmittelbar Anspruch auf die Förderung. Es gibt keine Wartezeit.

Gerade bei Pflegegrad 1 lohnt es sich, den Badumbau frühzeitig zu beantragen. Sturzunfälle im Bad sind eine der häufigsten Ursachen für eine Verschlechterung des Pflegezustands. Eine barrierefreie Dusche kann nicht nur die Selbstständigkeit erhalten, sondern auch verhindern, dass der Pflegebedarf weiter steigt.

Warum OSSU Dienstleistungen?

Wir sind kein allgemeiner Sanitärbetrieb, der gelegentlich Badsanierungen durchführt. Wir sind Spezialisten – vollständig fokussiert auf den barrierefreien Duschumbau mit Pflegekassen-Förderung. Diese Spezialisierung hat konkrete Vorteile für Sie: kurze Wartezeiten, präzise Angebote, lückenlose Dokumentation und ein Festpreis ohne böse Überraschungen.

Wir bringen mehrjährige Praxiserfahrung aus der Badsanierung für pflegebedürftige Menschen mit. Jeder Umbau wird so ausgeführt, als würde er für die eigene Familie durchgeführt.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Kostenloser Aufmass-Termin bei Ihnen zuhause – in ganz NRW

Antragsservice bei der Pflegekasse – auf Wunsch mit Vollmacht

Professionelle Montage eines hochwertigen, bodengleichen Duschelements

Vollständige Vorher/Nachher-Fotodokumentation für die Pflegekasse

Festpreise – kein versteckter Eigenanteil bei vollem Pflegekassen-Zuschuss

Abrechnung und Einreichung bei der Pflegekasse – wir erledigen das für Sie

Unser Servicegebiet in NRW

OSSU Dienstleistungen ist in Wipperfuerth im Bergischen Land ansässig und betreut Kunden in einem Umkreis von bis zu 150 Kilometern. Das umfasst praktisch das gesamte Nordrhein-Westfalen: von Köln und Bonn im Süden über Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis hin zu Münster im Norden und Aachen im Westen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Eine Ablehnung des Antrags auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse ist für viele Betroffene zunächst enttäuschend – doch das bedeutet nicht, dass Ihr Anspruch auf Unterstützung damit endet. Es gibt gezielte Schritte, mit denen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung der gewünschten Umbaumaßnahmen im Badezimmer oder in der Wohnung deutlich erhöhen können.

4.180 Euro pro Person von der Pflegekasse Antrag

Zunächst ist es wichtig, die Ablehnungsbegründung der Pflegekasse genau zu lesen. Oft lassen sich daraus Hinweise entnehmen, welche Informationen oder Nachweise noch fehlen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch sollte gut begründet sein und möglichst durch zusätzliche Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen oder ein medizinisches Gutachten, ergänzt werden. So können Sie die Notwendigkeit der beantragten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – etwa den Einbau einer barrierefreien Dusche oder andere Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege – noch einmal klar und nachvollziehbar darstellen.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen, die sich auf die Unterstützung bei Anträgen und Widerspruchsverfahren rund um die Pflegekasse spezialisiert haben. Sie helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Informationen zusammenzustellen und den Widerspruch optimal zu formulieren.

Sollte die Pflegekasse auch nach dem Widerspruch Ihren Anspruch ablehnen, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage einzureichen. In diesem Fall empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Erfolgsaussichten zu verbessern.

Unser Tipp: Bleiben Sie hartnäckig und nutzen Sie alle verfügbaren Wege, um die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen für sich oder Ihre Angehörigen durchzusetzen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, gezielter Unterstützung und den richtigen Informationen stehen die Chancen gut, dass Sie die notwendige Förderung für Ihren Badumbau oder andere Umbaumaßnahmen erhalten.

Umbau Badewanne Pflegeversicherung

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Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen Aufmass-Termin. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie umfassend zu allen Fördermöglichkeiten und erstellen innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Angebot – inklusive eines vollständigen Kostenvoranschlags für Ihre Pflegekasse. Kein Papierkram, kein Aufwand – wir kümmern uns um alles.