
Sie oder ein Angehöriger braucht ein sichereres Bad – und Sie fragen sich, wer das bezahlt? Die Antwort ist gut: Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für den Umbau. Diese Förderung dient vor allem dazu, Barrieren im Wohnumfeld abzubauen und die Selbstständigkeit zuhause zu fördern. Dieser Zuschuss ist nicht rückzahlbar, gilt ab Pflegegrad 1 und lässt sich in den meisten Fällen so einsetzen, dass für Sie kein Eigenanteil entsteht. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen erbracht werden können, um die Versorgung und Lebensqualität zuhause zu sichern.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Wie der Antrag funktioniert, welche Maßnahmen gefördert werden – und wie OSSU Dienstleistungen den gesamten Prozess für Sie übernimmt.
| Zuschuss | Rechtsgrundlage | Ihr Aufwand |
|---|---|---|
| Bis zu 4.180 € – nicht rückzahlbar, ab Pflegegrad 1 | § 40 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Minimal – wir stellen den Antrag auf Wunsch vollständig für Sie |
Ein barrierefreies Badezimmer ist kein Luxus, sondern eine Sicherheitsgrundlage. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, mit Pflegebedarf oder nach einem Unfall wird das Bad schnell zur größten Gefahrenzone im Haushalt. Ein hoher Wannenrand, ein glatter Fliesenboden ohne Halt, enge Bewegungsflächen – das sind keine Kleinigkeiten, sondern reale Sturzrisiken.
Ein gut geplantes barrierefreies Bad beseitigt diese Risiken konsequent: ebenerdiger Duschzugang ohne Schwelle, rutschfester Boden, stabile Haltegriffe, ausreichend Bewegungsfläche für Rollator oder Rollstuhl. Das Ergebnis ist mehr als Sicherheit – es ist zurückgewonnene Selbstständigkeit im Alltag.
Für den barrierefreien Umbau gibt es klare Maßstäbe: Die Dusche sollte mindestens 120 × 120 cm groß sein, für Rollstuhlfahrer 150 × 150 cm. Rutschfeste Böden der Klasse R10 oder R11 sind Pflicht. Haltegriffe müssen fest in der Wand verankert sein und mindestens 100 kg tragen. Armaturen sollten im Sitzen und Stehen erreichbar sein. Klingt nach viel – ist aber mit unserem Duschumbau in einem einzigen Arbeitstag erledigt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung fördert den barrierefreien Badumbau nach § 40 SGB XI als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme – unabhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet: Ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 – der Maximalbetrag ist immer gleich.
Unser Kernprodukt, der Duschumbau, ist mit einem Nettobetrag von 3.519 Euro bewusst so kalkuliert, dass er unter dieser Fördergrenze liegt. Für die meisten unserer Kunden bedeutet das: Eigenanteil null.
| Förderquelle | Betrag / Bedingung |
|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | bis zu 4.180 € – ab Pflegegrad 1 |
| Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt | bis zu 16.720 € (je 4.180 € pro Person) |
| KfW-Programm 455-B | bis zu 6.250 € – auch ohne Pflegegrad |
| Krankenversicherung | Abnehmbare Hilfsmittel (z. B. Duschstuhl) auf Rezept |
Wichtig: Abnehmbare Hilfsmittel wie ein Duschhocker oder ein Badewannenlift sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – sie werden von der Krankenversicherung übernommen und können auf ärztliches Rezept verordnet werden. Feste Einbauten hingegen – Duschsystem, Haltegriffe, rutschfester Boden – fallen unter § 40 SGB XI und werden von der Pflegekasse bezuschusst.
Der Antragsprozess ist einfacher als viele befürchten. Kein kompliziertes Formular, kein langer Behördengang – ein kurzes Anschreiben und unser Kostenvoranschlag genügen. Hier der Ablauf Schritt für Schritt:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation im Bad an und erstellen innerhalb von 48 Stunden einen pflegekassenkonformen Kostenvoranschlag.
Ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse mit Ihren persönlichen Daten, einer kurzen Beschreibung der Maßnahme und dem beigelegten Kostenvoranschlag. Bei Mietwohnungen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. Wird die gesetzliche Dreiwochen-Frist ohne Bescheid überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Erst nach dem schriftlichen Bewilligungsbescheid legen wir den Termin fest. Die Montage selbst dauert in der Regel einen Arbeitstag.
Wir erstellen die Rechnung. Zusammen mit unserer Vorher/Nachher-Fotodokumentation reichen Sie alles bei der Pflegekasse ein – oder wir erledigen das für Sie.
Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen – in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung.
⚠ Der häufigste Fehler: Mit dem Umbau beginnen, bevor die Genehmigung der Pflegekasse vorliegt. In diesem Fall ist die Pflegekasse nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Bitte starten Sie niemals vor dem schriftlichen Bewilligungsbescheid.
§ 40 SGB XI ist klar in seiner Abgrenzung. Gefördert werden ausschließlich fest installierte bauliche Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
| ✓ Gefördert (§ 40 SGB XI) | |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche (Einbau) |
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Wannenumbau zur Dusche |
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Rutschfester Bodenbelag |
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Fest montierte Haltegriffe |
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Türverbreiterungen |
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Schwellenabsenkungen |
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Duschhocker / Duschstuhl |
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Badewannenlift (abnehmbar) |
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Reine Komfortumbauten |
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Maßnahmen ohne Pflegebezug |
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Umbau in Pflegeheimen |
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Rückwirkend bereits begonnene Maßnahmen |
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Sie möchten sich um den Papierkram nicht kümmern? Verständlich. Mit einer einfachen Vollmacht übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – von der Antragstellung bis zur Einreichung der Abschlussrechnung. Dieser Service ist für alle unsere Kunden vollständig kostenlos.
Besonders Angehörige, die nicht am gleichen Ort wohnen, schätzen diesen Service. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir koordinieren alles: Aufmaß, Antrag, Montage, Dokumentation, Abrechnung.
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Wird Ihr Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Beziehen Sie sich dabei konkret auf die Begründung der Ablehnung und legen Sie dar, warum die geplante Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Ärztliche Atteste oder eine Pflegebegründung können den Widerspruch erheblich stärken. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Auch als Mieter haben Sie vollen Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss für den barrierefreien Badumbau. Einzige Voraussetzung: Die schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters muss vor der Antragstellung vorliegen. In der Praxis stimmen die meisten Vermieter zu – eine bodengleiche Dusche wertet die Wohnung auf und erhöht deren Marktwert. Wir helfen Ihnen auf Wunsch beim Formulieren eines geeigneten Anschreibens an den Vermieter.
Haben Sie das Gesuchte nicht gefunden? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an
info@ossu-dienstleistungen.deBereits ab Pflegegrad 1 – dem niedrigsten anerkannten Pflegegrad – besteht voller Anspruch auf den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Es gibt keine Untergrenze. Der Maximalbetrag ist für alle Pflegegrade gleich.
Der Begriff Pflegestufe stammt aus dem alten System vor der Pflegereform 2017. Heute heißt es offiziell Pflegegrad (1–5). Inhaltlich hat sich nichts geändert: Wer früher Pflegestufe 1 hatte, hat heute in der Regel Pflegegrad 2. Wenn Sie nach 'Badumbau mit Pflegestufe' suchen, meinen Sie genau das Richtige – der Anspruch besteht.
Ja – zwingend. Die Pflegekasse erstattet keine Kosten für Maßnahmen, die bereits vor der Genehmigung begonnen oder abgeschlossen wurden. Bitte stellen Sie den Antrag immer vor dem ersten Handgriff.
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach vollständiger Antragstellung zu entscheiden. Wird ein medizinisches Gutachten angefordert, verlängert sich die Frist auf maximal fünf Wochen. Wird die Frist ohne Bescheid überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Unser Duschumbau Standard kostet 3.519 Euro netto. Da der Pflegekassen-Zuschuss bis zu 4.180 Euro beträgt, entsteht in der Regel kein Eigenanteil. Exakte Kosten hängen von optionalen Zusatzleistungen ab – das klären wir beim kostenlosen Aufmaß-Termin. Darauf hin erhalten Sie ein Angebot mit verbindlicher Kostenaufstellung.
Grundsätzlich ja – sofern sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat oder eine neue, bisher nicht durchgeführte Maßnahme beantragt wird. Für den erstmaligen Einbau einer bodengleichen Dusche ist die Lage eindeutig: Bei vorliegendem Pflegegrad und fehlender Barrieredifreiheit besteht voller Anspruch.
Ja. Sie benötigen lediglich die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters vor der Antragstellung. Die meisten Vermieter stimmen zu, da der Umbau den Wohnwert erhöht. Wir helfen Ihnen gerne beim Formulieren des Anschreibens.
Ja. Jede pflegebedürftige Person hat einen eigenen Anspruch von bis zu 4.180 Euro. Bei zwei Personen sind das bis zu 8.360 Euro, bei vier Personen bis zu 16.720 Euro Gesamtförderung – pro Haushalt.
Ja, auf Wunsch vollständig und kostenlos. Mit einer einfachen Vollmacht übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – von der Antragstellung über eventuelle Rückfragen bis zur Einreichung der Abschlussrechnung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Beziehen Sie sich dabei direkt auf die Begründung der Ablehnung und legen Sie die Notwendigkeit der Maßnahme klar dar. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit den notwendigen Unterlagen.

Sie haben alle Informationen – jetzt fehlt nur noch ein Schritt. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir vereinbaren innerhalb von 24 Stunden einen kostenlosen Aufmaß-Termin bei Ihnen zu Hause – im gesamten Raum NRW, Radius bis 150 km um Wipperfürth.
Beim Aufmaß-Termin klären wir: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Welche Förderung steht Ihnen zu? Was kostet Sie das nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses? Und wann können wir loslegen?
Ihr Versprechen von OSSU Dienstleistungen: Festpreis. Kein versteckter Eigenanteil. Vollständige Unterstützung beim Antrag. Alles aus einer Hand.